Sonstige Fahrkarten


Semesterticket

  • Studierende der Universität Hildesheim sowie der HAWK können mit dem Studierendenausweis (Immatrikulationsbescheinigung) sowie einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass usw.) auf allen RVHI-Linien kostenlos fahren. In der Fahrberechtigung ist die kostenlose Beförderung von drei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr eingeschlossen.

SommerFerienTicket

  • Das SommerFerienTicket gilt jeweils in den großen Sommerferien in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen.
  • Das Ticket gilt für alle Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren ohne Nachweis und ab 16 Jahren bis Jahrgang 2002 mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • SommerFerienTickets werden in den Bussen und in den Vorverkaufsstellen des RVHI verkauft.

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehinderte werden vom RVHI kostenlos befördert, sofern sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke (bzw. Aufdruck) haben. Eine Begleitperson wird ebenfalls kostenlos befördert, wenn dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist (Merkzeichen „B“ oder „BN“).


Für Bahn-Card-Besitzer: Das City-Ticket der DB 

  • Das City-Ticket der DB ermöglicht Bahnreisenden mit BahnCard die nahtlose Kombination aus Nah- und Fernverkehr.
  • Mit dem City-Ticket können Sie am Start- und Zielort Ihrer Fernverkehrs-Bahnreise öffentliche Verkehrsmitteln nutzen. Also am Startort der Reise zum Bahnhof fahren und am Zielort vom Bahnhof zu Ihrem eigentlichen Ziel. 
  • Die City-Ticket-Berechtigung kostet Sie keinen Cent extra, sie wird Ihnen automatisch bei Reisen in die teilnehmenden Städte auf Ihrer DB-Fahrkarte eingetragen und durch den Zusatz "+City" hinter der Bahnhofsbezeichnung gekennzeichnet (z. B. "Hildesheim+City").
  • Das City-Ticket ist auf den Linien des SVHI Stadtverkehr Hildesheim und auf den Linien des RVHI Regionalverkehr Hildesheim gültig.

Das City-Ticket - so funktioniert's

  • Das City-Ticket gilt bei Inanspruchnahme des BahnCard-Rabattes auf Fernverkehrsfahrkarten.  
  • Der Zielbahnhof Ihrer Zugreise muß über 100 Kilometer entfernt sein und mindestens eine Teilstrecke muss im ICE oder IC/EC zurückgelegt werden.
  • Das City-Ticket gilt auch für einen eventuellen Mitfahrer ohne BahnCard (wenn er auf dem Fahrschein vor Fahrtantritt eingetragen ist).
  • Das City-Ticket gilt am eingetragenen Reisetag sowie bei Hin- und Rückfahrt auch am Tag des auf der Fernverkehrsfahrkarte aufgedruckten Rückreisedatums. 
  • Start- und Zielort der Zugreise müssen im Geltungsbereich des City-Ticket liegen. Informationen zu weiteren teilnehmenden Städten erhalten Sie im Internetauftritt der DB.
  • Die City-Ticket-Berechtigung wird automatisch auf Ihrer DB-Fahrkarte eingetragen und durch den Zusatz "+City" hinter der Bahnhofsbezeichnung gekennzeichnet (z. B. "Hildesheim+City").
  • Bei der BahnCard 100 ist die Funktion "+City" automatisch inkludiert, daher wird diese BahnCard in der Stadt Hildesheim anerkannt.

 

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